Rahmen-Abonnement-Vertrag (Deutschland & Österreich)
DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES RAHMEN-ABONNEMENT-VERTRAGS („VERTRAG“) EINVERSTANDEN DURCH (1) UNTERZEICHNUNG EINES BESTELLFORMULARS, EINER LEISTUNGSBESCHREIBUNG ODER EINES SONSTIGEN AUF DIESEN VERTRAG VERWEISENDEN DOKUMENTS ZUR BESTELLUNG VON SITEIMPROVE-LEISTUNGEN („LEISTUNGSBESTELLUNG“), DURCH (2) ZUGRIFF AUF EINE SITEIMPROVE-LEISTUNG („SOFTWARELEISTUNGEN“) ODER NUTZUNG EINER SOLCHEN, DURCH (3) ZAHLUNG DER IN EINER KUNDENBESTELLUNG ANGEGEBENEN GEBÜHREN ODER DURCH (4) ANDERWEITIGE NUTZUNG DER LEISTUNGEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESEN VERTRAG ANNIMMT, DIESEN IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN KÖRPERSCHAFT ANNIMMT, SICHERT DIESE PERSON ZU, DASS SIE BEFUGT IST, DAS BETREFFENDE UNTERNEHMEN ODER DIE BETREFFENDE KÖRPERSCHAFT ZU BINDEN.
Zweck dieses Vertrags ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Kunde die Leistungen von Siteimprove bestellen und erwerben kann, die in einer vom Kunden akzeptierten oder unterschiebenen Leistungsbestellung beschrieben sind. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Vertrag nicht anderweitig definiert sind, tragen die in der Leistungsbestellung dargelegte Bedeutung.
Bei fehlender Übereinstimmung oder bei Unvereinbarkeit zwischen den Bedingungen dieses Vertrags und den Bedingungen einer Leistungsbestellung sind die Bedingungen der Leistungsbestellung maßgeblich.
Dieser Vertrag gilt für alle Leistungen, die von Siteimprove gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland und Österreich erbracht werden. Werden Leistungen an Kunden erbracht, die ihren Sitz nicht in Deutschland und/oder Österreich haben, gilt der Internationale Rahmen-Abonnement Vertrag, der unter https://siteimprove.com/en/legal/rahmen-abonnement-vertrag/ abrufbar ist.
1. Definitionen
Für die Zwecke dieses Vertrags haben die in diesem Abschnitt 1, an anderer Stelle im Vertrag oder in den Anhängen zu diesem Vertrag definierten Begriffe die ihnen zugewiesene Bedeutung:
„Abonnementlaufzeit“ bedeutet die Laufzeit eines Abonnements für die Softwareleistung, die in der jeweiligen Leistungsbestellung angegeben ist.
„Beschränkungen“ bedeutet die Benutzeranzahl und Beschränkungen für Leistungen, die in der Leistungsbestellung angegeben sind.
„Dokumentation“ bedeutet die dem Kunden von Siteimprove zur Verfügung gestellte Dokumentation, die sich auf die Softwareleistungen bezieht und deren Durchführung regelt;
"Erfolgsplan“ bedeutet der in der Leistungsbestellung enthaltene Erfolgsplan.
„Gebühr“ bedeutet die Gebühren für die Leistungen, wie sie in der Leistungsbestellung näher beschrieben sind.
„Hauptkontakt“ bedeutet die Person, die in der Leistungsbestellung als Hauptkontaktperson angegeben ist.
„Implementierungsplan“ bedeutet der in der Leistungsbestellung enthaltene Implementierungsplan.
„Kunde“ bedeutet der in der jeweiligen Leistungsbestellung genannten Kunde.
„Kundendaten“ bedeutet alle Daten, die Siteimprove durch die Nutzung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
„Leistungen“ bedeutet die Softwareleistungen, Unternehmensdienstleistungen und LMS.
„Nichtöffentliche Websites“ bedeutet Intranet, passwortgeschützte Websites, Staging-Websites, Entwicklungswebsites oder jede anderen Form von nichtöffentlichen Websites.
„Softwareleistung(en)“ bedeutet die Bereitstellung eines Zugangs zur Plattform von Siteimprove.
„Technischer Support“ bedeutet der im Erfolgsplan beschriebene technische Support.
„Unternehmensdienstleistungen“ bedeutet die in der Leistungsbestellung beschriebenen Unternehmensdienstleistungen.
„Verbundene Unternehmen“ bedeutet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert oder von einer Partei kontrolliert wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ in diesem Zusammenhang als die Inhaberschaft von mindestens fünfzig Prozent (50%) oder mehr der stimmberechtigten Anteile oder anderer Stimmrechte definiert wird, die den Aktionären, Gesellschaftern oder sonstigen Inhabern eines solchen Unternehmens bei allgemeinen Entscheidungen vorbehalten sind.
„Vertrauliche Informationen“ bedeutet alle Informationen, die eine Partei („Offenlegende Partei“) der jeweils anderen Partei („Empfangenden Partei“) offenlegt, und die in physischer Form vorliegen und als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen es sich um Informationen handelt, die unabhängig von ihrer Form eine vernünftige Person angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung als vertraulich auffassen würde. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen Vertrauliche Informationen keine Informationen, die (a) vor oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei übermittelt wurde, ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich bekannt waren, (b) sich zum oder nach dem Zeitpunkt, in dem der entsprechende Teil von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei übermittelt wurde, rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung im Besitz der Empfangenden Partei befanden, (c) von Angestellten oder Bevollmächtigten der Empfangenden Partei unabhängig von und ohne Bezugnahme auf Informationen entwickelt wurden, die der Empfangenden Partei von der Offenlegenden Partei übermittelt wurden, (d) von der Offenlegenden Partei an einen unbeteiligten Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung weitergegeben wurden oder (e) von der Offenlegenden Partei zur Weitergabe durch die Empfangende Partei genehmigt wurden.
2. Zugang
a. Softwareleistungen. Siteimprove stellt die Softwareleistungen gemäß: a) diesem Vertrag; b) der/den Leistungsbestellung/-en; c) dem DPA; und d) der Dokumentation („Bedingungen“) bereit. Die Softwareleistungen sind verfügbar unter: https://my.siteimprove.com. Der Kunde unterliegt den Bedingungen so lange, wie er Zugang zu den Diensten hat.
b. Technischer Support. Technischer Support ist im Help Center von Siteimprove verfügbar, über das der Kunde jederzeit ein Support-Ticket erstellen kann. Darüber hinaus kann sich der Kunde an Siteimprove wenden, um Produktsupport, Schulungen und zusätzliche Leistungen zu erhalten.
c. Unternehmensdienstleistungen. Alle Unternehmensdienstleistungen – darunter Schulungen, Leistungen, die im Rahmen des Erfolgsplans des Kunden erbracht werden, sowie Implementierungsleistungen – unterliegen der Benutzeranzahl und den Beschränkungen, die in der Leistungsbestellung des Kunden und in den Bedingungen des Vertrags über Unternehmensdienstleistungen festgelegt sind, die unter https://siteimprove.com/en/legal/professional-services-agreement/ abrufbar sind. Der Kunde kann Unternehmensdienstleistungen nur bestellen, wenn er eine aktive Leistungsbestellung für Softwareleistungen hat.
d. Lern-Management-System. Der Zugang zum Lern-Management-System „Frontier“ von Siteimprove („LMS“) unterliegt den Beschränkungen, die in der jeweiligen Leistungsbestellung und den Bedingungen des LMS-Vertrags festgelegt sind, die unter https://www.siteimprove.com/legal/lms-agreement/ abrufbar sind.
Verbundene Unternehmen des Kunden. Verbundene Unternehmen des Kunden sind berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags eine oder mehrere Leistungsbestellung/-en oder eine oder mehrere Kaufbestellung/‑en zu erteilen. Sofern ein verbundenes Unternehmen des Kunden einen Leistunsbestellung gemäß dieses Vertrags erteilt, gelten die Bedingungen dieses Vertrags als Bestandteil der Leistungsbestellung, jedoch ist die Leistungsbestellung als von allen anderen Leistungsbestellungen unabhängige vertragliche Verpflichtung zu behandelt.
3. Nutzung der Leistungen
a. Nutzungsrecht. Siteimprove gewährt dem Kunden ein weltweites, widerrufliches, nicht-exklusives, zeitlich befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Softwareleistungen. Dieses Recht beinhaltet auch Updates und neue Versionen der Softwareleistungen, jedoch keine neuen Module/Leistungen/Produkte, durch die die Softwareleistungen ergänzt wurden. Der Kunde muss Eigentümer oder autorisierter Administrator der Website/‑s sein, auf der/denen die Softwareleistungen ausgeführt werden. Der Kunde darf die Softwareleistungen auf der/den Website/‑s eines Dritten nutzen, wenn Die Parteien dies vorher schriftlich vereinbart haben. Sofern vereinbart wurde, dass die Softwareleistungen auf der Website eines Dritten genutzt werden dürfen, kann der Kunde im Namen des Dritten Benutzer anlegen. Ungeachtet dessen gelten für die Benutzung der Softwareleistungen auf der Website eines Dritten die gleichen Bedingungen wie für deren Benutzung auf der/-n eigenen Website/-s des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Softwareleistungen nach Beendigung dieses Vertrags zu behalten oder zu nutzen.
b. Nutzungsbeschränkungen. Die Nutzung der Leistungen durch den Kunden unterliegt den vereinbarten Beschränkungen. Überschreitet der Kunde die Beschränkungen, benachrichtigt Siteimprove den Kunden über diese überschreitende Nutzung und erörtert mit diesem geeignete Erweiterungen der Leistungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die Leistungen an Dritte zu vermieten, zu leasen, abzutreten, zu übertragen, zu unterlizensieren, anzuzeigen oder anderweitig zu vertreiben oder zur Verfügung zu stellen; (ii) Teile der Leistungen zu modifizieren, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, (iii) Markenzeichen, Logos, Urheberrechtshinweise oder andere Eigentumshinweise, -symbole oder -kennzeichnungen der Leistungen zu entfernen oder zu verändern oder (iv) die Leistungen für illegale Zwecke zu nutzen.
c. Nutzung auf nichtöffentlichen Websites. Jegliche Nutzung der Softwareleistungen auf Nichtöffentlichen Websites unterliegt den in diesem Abschnitt 3(c) festgelegten Verpflichtungen. Damit Siteimprove die Nutzung der Softwareleistungen auf einer Nichtöffentlichen Website gestattet, muss der Kunde sicherstellen, dass eine verschlüsselte Verbindung für den sicheren Transfer von Daten zwischen der betreffenden Nichtöffentlichen Website und Siteimprove besteht. Der Kunde muss sicherstellen, dass er, soweit erforderlich oder nach geltendem Recht vorgeschrieben, über eine angemessene Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Softwareleistungen verfügt und dass er berechtigt ist, vertrauliche Informationen auf der Nichtöffentlichen Website offenzulegen. Sofern keine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, gewährleistet der Kunde, dass die Informationen auf der Nichtöffentlichen Website keinen strengeren Vorschriften (z. B. HIPAA, FERPA) unterliegen. Darüber hinaus muss der Kunde für die Nichtöffentliche Website ein Konto ohne administrative Rechte erstellen, wenn er die Leistungen auf einer Website mit Login-Schutz nutzt. Hält der Kunden die in diesem Abschnitt geregelten Verpflichtungen nicht ein, kann Siteimprove die Erbringung der Leistungen auf der Nichtöffentlichen Website verweigern. DER KUNDE VERSTEHT UND STIMMT AUSDRÜCKLICH ZU, DASS SITEIMPROVE UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIREKTOREN UND MITARBEITER DEM KUNDEN GEGENÜBER NICHT FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER ANDERE SPEZIELLE SCHÄDEN HAFTEN, DIE AUS ODER AUFGRUND DER NUTZUNG DER LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN ENTSTEHEN, WENN DIESE NUTZUNG GEGEN DIE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IN DIESEM ABSCHNITT VERSTÖSST und Siteimprove diesen Pflichtverstoss nicht zu vertreten hat.
d. Kein Zugang durch Wettbewerber. Ein direkter Wettbewerber von Siteimprove darf nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Siteimprove auf die Leistungen zugreifen. Der Kunde darf einem direkten Wettbewerber von Siteimprove den Zugang auf die Leistungen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Siteimprove ermöglichen.
4. Laufzeit, Aufhebung und Kündigung
a. Vertragslaufzeit und Kündigung. Dieser Vertrag bleibt für die Abonnementlaufzeit in Kraft. Sofern nicht in einer Leistungsbestellung etwas anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag für alle wiederkehrenden Leistungen nach der Abonnementlaufzeit automatisch jeweils um die Verlängerungslaufzeit („Verlängerungslaufzeit“), wenn er nicht zuvor von einer der Parteien mit einer Frist von neunzig (90) Kalendertagen zum Ende der Abonnementlaufzeit oder des jeweiligen aktuellen Verlängerungslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
b. Laufzeit von Unternehmensdienstleistungen. Die Laufzeit für jede einmalige Unternehmensdienstleistung beginnt an dem in der jeweiligen Leistungsbestellung angegebenen Datum und gilt für die dort angegebene Dauer, es sei denn, die Laufzeit für die Unternehmensdienstleistung wird in Übereinstimmung mit diesem Vertrag vorher gekündigt.
c. Kündigung wegen Vertragsverletzung.Unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die ihr möglicherweise zustehen, kann jede Partei diesen Vertrag oder eine Leistungsbestellung für Unternehmensdienstleistungen mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Verletzung einer Vertragspflicht beinhaltet: (i) jede Verletzung der Bestimmungen aus Abschnitt 3, 5(a)–(b), 6, und 12(e)–(f), (ii) jede sonstige wesentliche Verletzung einer Vertragspflicht, die die verletzende Partei nicht innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von der jeweils anderen Partei geheilt wird, (iii) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei sowie (iv) die Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Liquidation oder den Konkurs einer Partei.
d. Erstattung. Abgesehen von den Kündigungsrechten des Kunden gemäß Abschnitt 4(c) haftet der Kunde weiterhin für die Zahlung aller für die aktuellen Leistungen geschuldeten Gebühren und hat keinen Anspruch auf Gutschrift oder Erstattung.
e. Wirkung der Beendigung des Vertrags. Bei und nach der Beendigung oder dem Ablauf des Vertrags:
i. enden die dem Kunden im Rahmen des Vertrags gewährten Rechte mit sofortiger Wirkung, und die Parteien stellen alle mit dem Vertrag verbundenen Leistungen ein (sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde); und
ii. enden alle Leistungsbestellungen automatisch.
f. Wirkung der Beendigung der Unternehmensdienstleistungen. Bei und nach der Beendigung oder dem Ablauf einer Leistungsbestellung für Unternehmensdienstleistungen:
i. enden die dem Kunden im Rahmen der Leistungsbestellung für Unternehmensdienstleistungen gewährten Rechte mit sofortiger Wirkung, und die Parteien stellen alle mit der Leistungsbestellung verbundenen Leistungen ein (sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde); und
ii. der Vertrag und alle anderen Leistungsbestellungen bleiben von der Beendigung der Leistungsbestellung für Unternehmensdienstleistungen unberührt.
5. Zahlung und Steuern
a. Zahlung. Alle Gebühren werden entsprechend dem Rechnungsdatum und den Zahlungsbedingungen fällig, die in der jeweiligen Leistungsbestellung angegeben sind. Überschreitet der Kunde die vereinbarten Beschränkungen, so kann Siteimprove unbeschadet seiner sonstigen Rechte vom Kunden verlangen, dass dieser den zu wenig gezahlten Betrag zum Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit oder zum letzten Tag des laufenden Abonnements an Siteimprove zahlt, je nachdem, was zutrifft. Während einer Verlängerungslaufzeit erhöht sich die Gebühr um den in der Leistungsbestellung angegebenen Prozentsatz für die Verlängerungspreiserhöhung. Der Kunde muss gültige und aktuelle Zahlungsangaben übermitteln und Siteimprove unverzüglich jede Änderung derselben mitteilen (wie etwa eine Änderung der Rechnungs- oder Lieferadresse, der Zahlungsangaben oder der Bestellinformationen), indem er ein Adressänderungsformular einreicht, das von Siteimprove bereitgestellt wird oder auf der Siteimprove-Website (https://siteimprove.com/en/legal/address-change-form/) heruntergeladen werden kann. Wenn der Kunde die Verwendung einer Bestellung oder Bestellnummer verlangt, (a) muss er die Bestellnummer im Zeitpunkt des Kaufs angeben und (b) erklärt er sich damit einverstanden, dass etwaige Bedingungen für eine Bestellung des Kunden nicht auf diesen Vertrag Anwendung finden und nichtig sind.
b. Zahlungsverzug. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden kann Siteimprove Verzugszinsen in Höhe (i) 1 % pro Monat oder (ii) des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes gelten machen. Siteimprove behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Zudem behält sich Siteimprove das Recht vor, im Fall des Zahlungsverzugs die Erbringung der Leistungen so lange auszusetzen, bis die Zahlung geleistet wurde.
c. Steuern. Sofern in diesem Vertrag oder in der Leistungsbestellung nichts anderes angegeben ist, enthalten die Gebühren in der Leistungsbestellung keine Steuern. Der Kunde trägt die Verantwortung für etwaig anfallende Steuern, die auf der Grundlage der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Steuerbehörde/‑n ermittelt werden, die für die Lieferadresse, die von dem Kunden in einer Leistungsbestellung angegeben wurde, zuständig ist/sind, es sei denn, der Kunde legt Siteimprove rechtzeitig eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor.
d. Zahlungsportale. Sollte der Kunde Siteimprove anweisen, ein Zahlungsportal für Lieferanten oder ein anderes Portal zu verwenden, das Siteimprove eine Gebühr oder einen Prozentsatz von dem in der hochgeladenen Rechnungen angegebenen Betrag als erforderliche Kosten der Geschäftstätigkeit berechnet, so trägt der Kunde diese Kosten. Etwaige Gebühren, die Siteimprove in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellt werden, werden dem Kunden von Siteimprove in Rechnung gestellt.
6. Vertraulichkeit
a. Geheimhaltungspflichten. Die Empfangende Partei und ihre Vertreter werden (i) Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln, (ii) sich nach besten Kräften bemühen, Vertrauliche Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, mit der sie auch ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützen, (iii) Vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen ihrer Mitarbeiter und Vertreter offenlegen, die Zugriff zu Zwecken benötigen, die mit diesem Vertrag oder der Leistungsbestellung im Einklang stehen, sowie (iv) die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine gültige gerichtliche oder behördliche Anordnung vor oder die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Empfangende Partei benachrichtigt die Offenlegende Partei unverzüglich über jede Offenlegung von Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei.
b. Eigentum an und Rückgabe von Vertraulichen Informationen. Alle Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei bleiben Eigentum der Offenlegenden Partei. Auf schriftliche Aufforderung der Offenlegenden Partei vernichtet die Empfangende Partei alle Vertraulichen Informationen oder gibt diese der Offenlegenden Partei zurück. Die Empfangende Partei ist jedoch nicht verpflichtet, Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei zu löschen, die als Teil eines Backup-Systems zur Archivierung, das im normalen Geschäftsgang unterhalten wird, elektronisch gespeichert werden. Sollte es zur Offenlegung Vertraulicher Informationen gegenüber einem Dritten unter Verletzung der Bestimmungen dieses Abschnitts 6 kommen, so wird die verletzende Partei angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Offenlegende Partei bei dem Wiederherstellen der entsprechenden Vertraulichen Informationen sowie bei dem Verhindern der Verwendung, des Verkaufs, der Offenlegung oder der anderweitigen Veräußerung derselben zu unterstützen. Die Pflichten aus diesem Abschnitt 6 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages und einer abgeschlossenen Leistungsbestellungen bestehen.
7. Datenschutz
a. DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Die Leistungen wurden zum Erfassen und Verarbeiten der Website-Inhalte von Kunden sowie bestimmter zugehöriger Betriebsdaten entworfen und entwickelt. Etwaige personenbezogene Daten, die durch Siteimprove im Rahmen der Erbringung der Leistungen verarbeitet werden, werden gemäß den Anweisungen des Kunden und in dessen Auftrag verarbeitet. In dieser Hinsicht gilt der Kunde als „Verantwortlicher“ und Siteimprove als „Auftragsverarbeiter“. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement; „DPA“) mit Siteimprove einzugehen, der jeglichen jeweils geltenden gesetzlichen Normen gerecht wird. Wenn die Nutzung der Leistungen auf Nichtöffentlichen Websites und/oder Websites, die besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, vereinbart wurde, stellt der Kunde sicher, dass in dem DPA die Verarbeitung nichtöffentlicher und/oder besonderer Kategorien personenbezogener Daten berücksichtigt wird. Wenn der Kunde es nicht ermöglicht hat, dass an dem Tag, an dem er mit der Nutzung der Leistungen beginnt, ein DPA unterzeichnet wird, wird davon ausgegangen, dass die Parteien das Standard-DPA von Siteimprove unterzeichnet haben. Dieses steht unter https://siteimprove.com/en/privacy/dpa/ zur Verfügung.
b. Verarbeitung von Daten von Benutzern und Kunden-Ansprechpartnern. Abgesehen von der Verarbeitung von Daten des Kunden gemäß der Abschnitts 7(a) und 7(b) erhebt Siteimprove einige allgemeine Nutzungs- und Kontaktinformationen über die Nutzer der Leistungen von Siteimprove sowie über andere durch den Kunden bereitgestellte Ansprechpartner, wie z. B. die Namen und E-Mail-Adressen der Siteimprove-Benutzer; dies dient notwendigen internen Zwecken wie etwa der Identifizierung von Kunden, der Rechnungsstellung, dem Support und der Weitergabe von Informationen über Siteimprove-Produkte an den Kunden. Eine detaillierte Beschreibung der Verarbeitung der Daten des Kunden durch Siteimprove gemäß diesem Abschnitt finden Sie auf: https://siteimprove.com/en/privacy/privacy-policy/. Siteimprove fungiert in dieser Hinsicht als Verantwortlicher gemäß der DSGVO. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Siteimprove allgemeine Kunden- und Benutzerinformationen zum internen Gebrauch erhebt. Der Kunde ist berechtigt, jegliche personenbezogenen Daten, die Siteimprove von Seiten des Kunden bereitgestellt wurden, einzusehen sowie diese korrigieren, ändern oder löschen zu lassen. Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an privacy@siteimprove.com.
8. Rechte an geistigem Eigentum
a. Geistiges Eigentum. Siteimprove ist Eigentümer und bleibt Alleineigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum an den Softwareleistungen, die vor oder während der Erfüllung durch die Parteien dieses Vertrags begründet werden. Dieses Eigentumsrecht beinhaltet alle Erfindungen, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Topografien und Markenrechte und jedes Fachwissen, unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht.
b. Kundeneigene Daten. Alle Kundendaten sind und bleiben Eigentum des Kunden. Siteimprove verkauft keine Kundendaten weiter. Um es Siteimprove zu ermöglichen, die Leistungen zugunsten des Kunden zu erbringen, sowie vorbehaltlich dieses Vertrags, gewährt der Kunde hiermit Siteimprove ein nichtexklusives Recht zur Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Siteimprove.
c. Aggregierte Anonyme Daten. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Siteimprove berechtigt ist, technische und andere Daten über die Nutzung der Leistungen durch den Kunden einzuholen oder zu generieren und zu aggregieren, mit Ausnahme von Daten, anhand derer der Kunde persönlich identifiziert werden kann ("Aggregierte Anonyme Daten"). Siteimprove ist Eigentümer von Aggregierten Anonymen Daten und kann diese während und nach der Laufzeit dieses Vertrags zur Analyse, Verbesserung, Unterstützung und Erbringung der Leistungen sowie zu anderen geschäftlichen Zwecken verwenden. Klarstellend sei an dieser Stelle erwähnt, dass dieser Abschnitt 8(c) Siteimprove nicht das Recht gibt, den Kunden als Quelle der Aggregierten Anonymen Daten zu identifizieren.
d. Rückmeldungen. Siteimprove erhält vom Kunden eine voll bezahlte, gebührenfreie, weltweite, übertragbare, mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen versehene, abtretbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Implementierung, Nutzung, Änderung, kommerziellen Verwertung, Einbindung in die Leistungen oder anderweitigen Nutzung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen seitens des Kunden. Zudem behält sich Siteimprove das Recht vor, den Schutz des geistigen Eigentums an Merkmalen, Funktionen oder Komponenten zu beantragen, die auf entsprechenden Rückmeldungen beruhen oder durch solche initiiert wurden.
9. Gewährleistungen
a. Für Siteimprove. Siteimprove gewährleistet, dass (i) Siteimprove die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht hat, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzugehen und zu erfüllen, und (ii) die Softwareleistungen während der Abonnementlaufzeit und jeder Verlängerungslaufzeit im Wesentlichen so funktionieren, wie in der Dokumentation beschrieben, sofern die Softwareleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertag verwendet werden, wie unter anderem auf den angegebenen Domains. Diese Gewährleistungen gelten ausschließlich zugunsten des Kunden.
b. Für den Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass (i) er die uneingeschränkte Befugnis und Vollmacht hat, die Verpflichtungen aus diesem Vertag einzugehen und zu erfüllen, und (ii) er über den uneingeschränkten, rechtmäßigen Anspruch oder eine entsprechende Ermächtigung verfügt, die Informationen, die auf den Websites angegeben und zugänglich sind, auf denen die Leistungen verwaltet werden, anzuzeigen, offenzulegen, zu übertragen, abzutreten oder zu übermitteln.
c. Haftungsausschluss. Über die ausdrücklich in diesem Vertag vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungszusagen hinaus geben die Parteien keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung und Haftungszusagen ab. Erteilt Siteimprove mündlich oder schriftlich Empfehlungen, Ratschläge, Auskünfte oder Informationen („Auskunft“), handelt es sich hierbei ausschließlich um eine unverbindliche Auskunft. Mit einer unverbindlichen Auskunft ist keine ausdrückliche oder konkludente Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage von Siteimprove verbunden. Eine Auskunft ist nur dann verbindlich, wenn Siteimprove ausdrücklich – mindestens in Textform – bestätigt, dass Siteimprove mit der Auskunft eine Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage übernimmt. Siteimprove gibt insbesondere keine Gewährleistung- und Haftungszusagen bezüglich der Nutzung der Leistungen dahingehend ab, dass sichergestellt ist, dass der Kunde geltende Gesetze oder Vorschriften einhält. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung und/oder nicht rechtzeitige Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht zu vertreten hat und die sich nach vernünftigem Ermessen ihrer Kontrolle entziehen, wie etwa Regierungsanordnungen oder -maßnahmen, Streiks, Blockaden, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Pandemien oder Ausfälle oder Verzögerungen bei Internetdienstanbietern.
10. Freistellung und Entschädigung
a. Durch den Kunden. Für alle Ansprüche, Klagen und Forderungen, die von einem Dritten gegenüber Siteimprove und/oder die Verbundenen Unternehmen von Siteimprove geltend gemacht oder angedroht werden („Maßnahmen Dritter“), trifft den Kunden die Verpflichtung, die daraus resultierenden Nachteile für Siteimprove und/oder die Verbundenen Unternehmen von Siteimprove abzuwenden, zu kompensieren bzw. Siteimprove und/oder die Verbundenen Unternehmen von Siteimprove von diesen freizustellen. Diese Verpflichtung des Kunden besteht, soweit die Maßnahmen Dritter aus einem der folgenden Gründe entstanden sind: (a) die schuldhafte Verletzung des Vertrags oder einer Gewährleistungs- und/oder Haftungszusage, die der Kunde Siteimprove gegeben hat, durch den Kunden; (b) einer Behauptung in Bezug auf Kundendaten, sofern der Kunde diese zu vertreten hat; (c) die Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder Endbenutzer unter Verletzung des Vertrags, sofern der Kunde diese Verletzung zu vertreten hat; oder (d) aus Fehlern der Leistungen, soweit die Ursache für den Fehler der Leistung im Herrschafts- und Organisationsbereich des Kunden gesetzt wurde und der Kunde für diese im Außenverhältnis selbst haftet. Die Entschädigung und Freistellung umfassen auch die Entschädigung und/oder Freistellung von den angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung sowie alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten sowie in Bezug auf Beträge, die gemäß einer angenommenen Beilegungsvereinbarung gezahlt werden, wie in Abschnitt 10(c) näher dargelegt. Der Kunde wird Siteimprove bei der Rechtsverteidigung gegen Maßnahmen Dritter unverzüglich und ohne Berufung auf Leistungsverweigerungsrechte unterstützen.
b. Durch Siteimprove. Vorbehaltlich des Abschnitts 10(c) verteidigt Siteimprove den Kunden gegen alle Ansprüche, Klagen und Forderungen von einem Dritten gegenüber dem Kunden, die sich daraus ergeben, dass Leistungen von Siteimprove geistige Eigentumsrechte des betreffenden Dritten verletzen oder unrechtmäßig nutzen, sofern Siteimprove dies zu vertreten hat, und stellt den Kunden im Fall eines Vertretens von allen entstandenen angemessenen Rechtsanwaltsgebühren sowie Schadensersatzleistungen und sonstigen Kosten frei, die durch rechtskräftiges Urteil zugesprochen oder in einer Vergleichsvereinbarung vereinbart wurden, wie in Abschnitt 10(c) näher dargelegt. Sofern Siteimprove kein Verschulden trifft, übernimmt Siteimprove in keinem Fall irgendeine Verpflichtung oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, die zurückzuführen ist auf (a) die Nutzung der Leistungen in modifizierter Form oder in Kombination mit Materialien oder Technologien, die nicht von Siteimprove bereitgestellt wurden, und auf (b) Inhalte, Informationen oder Daten, die durch den Kunden, Endbenutzer des Kunden oder sonstige Dritte bereitgestellt wurden. Im Hinblick auf Forderungen, die unter diesen Abschnitt fallen, wird Siteimprove nach eigenem Ermessen entweder (i) die Rechte auf Nutzung des als rechtsverletzend gerügten Teils der Leistungen erwerben, (ii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen durch eine nicht rechtsverletzende Alternative ersetzen oder (iii) den als rechtsverletzend gerügten Teil der Leistungen oder den Vertrag kündigen und dem Kunden eine anteilige Erstattung aller im Voraus bezahlten und noch nicht verwendeten Gebühren gewähren.
c. Allgemeines. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt 10 gelten nur, wenn und unter Bedingung, dass und (a) die Partei, die Freistellung und/oder Entschädigung begehrt, die jeweils andere Partei unverzüglich über die Forderung informiert und mit der Partei bei der Verteidigung der Forderung kooperiert; (b) die freistellende/entschädigende Partei die volle Kontrolle und die uneingeschränkte Befugnis im Hinblick auf die Verteidigung hat, mit folgender Ausnahme: (i) jede Vergleichsvereinbarung, die von Seiten der Partei, die Freistellung/Entschädigung begehrt, ein Haftungseingeständnis oder eine Geldzahlung erfordert, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieser Partei, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf, und (ii) die jeweils andere Partei darf sich auf eigene Kosten mit ihrem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen. DIE FREISTELLUNGEN/ENTSCHÄDIGUNGEN SIND DER EINZIGE RECHTSBEHELF EINER PARTEI NACH DEM VERTRAG GEGEN DIE VERLETZUNG DER RECHTE EINES DRITTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DURCH DIE JEWEILS ANDERE PARTEI.
11. Haftungsbeschränkung
a. Haftungsbeschränkung. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet jede Partei nur, wenn es sich um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um einen sonstigen Schaden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen handelt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die jeweilig Partei ebenfalls. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wie z. B. die Verpflichtung zur Erbringung der Leistung. Sofern es sich nicht um einen Schaden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, ist bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Partei. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die jeweilige Partei einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Die produkthaftungsrechtlichen Vorschriften bleiben in allen Fällen unberührt.
b. Haftungsausschluss. Die jeweilige Partei haftet gegenüber der anderen Partei nicht für mittelbare Schäden oder für Strafschadensersatz, die/der durch die Nutzung der Leistungen durch den Kunden verursacht wurde/-n, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Geschäftsausfall oder sonstige Verluste, die sich aus oder aufgrund der Leistung einer Partei gemäß dem Vertrag ergeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf die mögliche Geltendmachung entsprechender Schadensforderungen hingewiesen wurde. SOFERN ES NICHT NACH ANWENDBAREM RECHT AUSGESCHLOSSEN IST, DARF DIE KUMULATIVE HAFTUNG EINER PARTEI GEMÄSS DIESEM VERTRAG DIE GEBÜHR FÜR ABONNEMENTS UND/ODER Unternehmensdienstleistungen, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ERSTEN EREIGNIS, das eine solche Haftung auslöst, bezahlt hat, NICHT ÜBERSTEIGEN. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT IM FALL I) VON ANSPRÜCHEN DRITTER WEGEN EINER VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM, ES SEI DENN, EIN SOLCHER ANSPRUCH BERUHT AUF EINER UNRECHTMÄSSIGEN ODER RECHTSWIDRIGEN NUTZUNG DER LEISTUNGEN DURCH EINE PARTEI, ODER II) VON GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN.
12. Sonstiges
a. Abtretung. Sofern nicht anderweitig in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt, darf keine Partei diesen Vertrag oder irgendwelche darin gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund versagt werden darf) abtreten, übertragen, übereignen oder belasten. Ungeachtet des Vorstehenden sind die Parteien im Fall einer Fusion, einer Zusammenführung, einer Übertragung oder eines Aktienerwerbs berechtigt, diesen Vertrag an ihre Verbundenen Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abzutreten, sofern der Abtretungsempfänger allen Verpflichtungen aus dem Vertrag unterliegt.
b. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt zusammen mit der Leistungsbestellung, dem Erfolgsplan und Implementierungsplan (sofern zutreffend) und allen in der Leistungsbestellung genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Er ersetzt jegliche vorherigen Mitteilungen, Zusagen oder Vereinbarungen mündlicher oder schriftlicher Art in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. Etwaige sonstige Standard- oder Musterbedingungen, die in irgendeinem Dokument enthalten sind, das der Kunde oder ein Vertreter oder Partner des Kunden zur Verfügung gestellt hat (z. B. Click-Wrap-Vereinbarungen und Bestellungen), gelten nicht als vereinbart und sind nicht bindend. Änderungen oder Modifikationen dieses Vertrags müssen, damit sie wirksam werden, schriftlich erfolgen und durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien unterschrieben werden.
c. Art der Beziehung. Die Parteien vereinbaren, dass die durch diesen Vertrag geschaffene Beziehung die eines unabhängigen Auftragnehmers ist. Bei der Erfüllung aller Pflichten und Aufgaben gemäß diesem Vertrag handeln die Parteien jederzeit als unabhängige Auftragnehmer und nicht als Partner, Teilhaber, Bevollmächtigter oder Angestellter der jeweils anderen Partei, und keine Bestimmung aus diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass sie mit dieser Beziehung oder diesem Status unvereinbar wäre, und den Parteien wird kein Recht und keine Befugnis eingeräumt, eine Pflicht oder Verantwortung ausdrücklicher oder stillschweigender Art im Namen oder im Auftrag der jeweils anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen oder die jeweils andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Mit Ausnahme etwaiger Materialien, Verfahren oder Angelegenheiten, die zwischen Siteimprove und dem Kunden vereinbart wurden, hat Siteimprove die volle Kontrolle über die Art und Weise der Erbringung der Leistungen.
d. Werbung. Siteimprove ist berechtigt, den Unternehmensnamen, die Marken und Logos des Kunden als Referenz für Marketing- oder Werbezwecke auf der Website von Siteimprove, in Präsentationen und in der öffentlichen und privaten Kommunikation mit bestehenden oder potenziellen Kunden von Siteimprove zu verwenden. Dem Kunde steht das Recht zu, dieser Verwendung zu widersprechen, indem er Siteimprove unter customerfirst@siteimprove.com schriftlich mitteilt, dass er nicht mehr als Referenz genannt werden möchte.
e. Versicherung. Jede Partei unterhält jederzeit während der Laufzeit dieses Vertrags und im Anschluss daran für die Dauer von zwei (2) Jahren angemessene Versicherungspolicen bei finanziell soliden, seriösen Versicherern, die alle Schadensersatzansprüche abdecken, die der jeweils anderen Partei möglicherweise aus diesem Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zustehen.
f. Einhaltung von Ausfuhrbestimmungen. Die Leistungen und aus diesen abgeleitete Leistungen unterliegen möglicherweise den Ausfuhrgesetzen und sonstigen Ausfuhrvorschriften der USA und anderer Länder. Siteimprove und der Kunde gewährleisten jeweils, dass sie nicht auf einer Verbotsliste der US-Regierung aufgeführt sind. Der Kunde erlaubt keinem Benutzer auf die Leistung, in einem Land oder einer Region, gegen das/die von den USA ein Embargo verhängt wurde, zuzugreifen oder diese Leistungen in irgendeiner Weise zu nutzen, die gegen anwendbare Ausfuhrgesetze oder sonstige Ausfuhrvorschriften der USA verstößt (z. B. Nutzung zu Zwecken der Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder der Flugkörperentwicklung).
g. Korruptionsbekämpfung und ethisches Verhalten. Jede Partei sichert zu, dass sie keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Rückvergütungen, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von ihren Mitarbeitern, Verbundenen Unternehmen oder Bevollmächtigten im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten oder angeboten hat und ihr solche auch nicht angeboten wurden. Angemessene Geschenke und Unterhaltungsleistungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die vorstehende Einschränkung. Die Parteien und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Praktiken zu unterlassen, die aufgrund von Wettbewerbsverstößen, Betrug, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit oder anderen Korruptionsdelikten eine strafrechtliche Haftpflicht nach sich ziehen könnten. Die Parteien werden (i) alle anwendbaren fallrechtlichen, gesetzgeberischen und sonstigen Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, einschließlich des, jedoch nicht beschränkt auf das US-amerikanische Bundesgesetz über korrupte Praktiken im Ausland [Foreign Corrupt Practices Act] aus dem Jahr 1977 und das Antikorruptionsgesetz des Vereinigten Königreichs aus dem Jahr 2010 [Bribery Act 2010], (ii) während der gesamten Laufzeit des Vertrags über Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Korruptionsbekämpfungsvorschriften verfügen, (iii) die jeweils andere Partei unverzüglich informieren, wenn sie ein Ersuchen oder eine Forderung nach einem unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteil irgendeiner Art erhält, den der Kunde oder eines seiner verbundenen Unternehmen erhalten sollte, (iv) dafür sorgen, dass alle mit ihnen assoziierten Dritten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dienstleistungen erbringen oder Güter liefern, diesen Abschnitt 11(f) einhalten.
h. Mitteilungen. Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und werden per Einschreiben über einen national anerkannten Kurierdienst (mit Zustellungsnachweis oder Empfangsbestätigung) an die in diesem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail gesendet. E-Mail-Mitteilungen an den Kunden werden an die E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson gesendet. E-Mail-Mitteilungen an Siteimprove müssen an legal@siteimprove.com gesendet werden. Die Mitteilung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem sie von der Empfangenden Partei empfangen oder abgelehnt wird.
13. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag sowie etwaige Streitigkeiten in Bezug auf die Leistungen oder deren Nutzung durch den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Grundsätze des Internationalen Privatrechts (insbesondere unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Siteimprove ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu verklagen.