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Digitale Barrierefreiheit

Ein barrierefreies Internet ist nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung wichtig, sondern alle User profitieren von der Nutzerfreundlichkeit zugänglicher Websites und damit gewinnt auch Ihr Unternehmen! Wir von Siteimprove möchten Ihnen helfen, Ihren digitalen Auftritt barrierefrei zu gestalten - im privaten und im öffentlichen Sektor.

Beratungsgespräch zur Barrierefreiheit

Wichtige Ressourcen zur Barrierefreiheit

Mit unseren Tools zur digitalen Barrierefreiheit erkennen und lösen Sie Herausforderungen der Zugänglichkeit ganz einfach.

Accessibility Day

Der Siteimprove Accessibility Day bringt Fachleute und Interessierte zusammen: Zusätzlich zu unserer internen Expertise arbeiten wir mit Experten zusammen, um regelmäßig Vorträge und Diskussionen zum Thema digitale Barrierefreiheit anzubieten.

Sehen Sie sich hier die Aufzeichnungen vergangener Veranstaltungen an.

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Kundenerfolgsgeschichten

Erfahren Sie, wie Organisationen ihre Herausforderungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit mit Hilfe von Siteimprove Accessibility meistern

Stadt Zürich

Siteimprove sorgt auf stadt-zuerich.ch für bessere Barrierefreiheit und höhere Qualität

Helvetia

Gestaltung einer barrierefreien Website mit Siteimprove

Helvetia logo

Siteimprove Academy

Finden Sie Online-Schulungsmaterialien für Ihr Unternehmen, Ihr Team oder sich selbst. Als Siteimprove-Kunde bilden Sie sich kostenlos zu digitaler Barrierefreiheit (uns vielen weiteren Themen) weiter – viele unserer Kurse zählen als IAAP Continuing Accessibility Education Credits (CAECs).

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Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Was genau ist digitale Barrierefreiheit? Was bedeutet barrierefrei?

Der Begriff „Barrierefreiheit“ wird in vielen Zusammenhängen auf unterschiedliche Weise verwendet, aber laut World Wide Web Consortium (W3C) bedeutet digitale Barrierefreiheit, dass Menschen mit Behinderungen Webinhalte wahrnehmen und verstehen, in ihnen navigieren, mit ihnen interagieren und Beiträge zu ihnen leisten können.

Web-Barrierefreiheit bedeutet also, Websites, Tools und Technologien so zu gestalten, dass alle Menschen, einschließlich solcher mit Behinderungen, sie so einfach wie möglich verwenden können.

Bei der Entwicklung barrierefreier Websites und digitaler Medien müssen unterschiedliche Arten von Behinderungen berücksichtigt werden:

  • Blindheit und Sehbehinderungen
  • Gehörlosigkeit und Hörminderung
  • Eingeschränkte Beweglichkeit
  • Sprachbehinderungen
  • Neurologische Einschränkungen (z. B. Alzheimer, Parkinson und Empfindlichkeit gegen blinkendes Licht)
  • Kognitive Einschränkungen (z. B. Lernbehinderungen)

Bei einem barrierefreier Zugang zum Internet geht es jedoch nicht nur um Inklusion, Diversität und Gleichstellung. Alle Nutzer profitieren von einer barrierefreien Website, die Nutzerfreundlichkeit, Usability, Responsiveness, SEO-Ranking und Conversion-Raten positiv beeinflusst.

Welche Gesetze und Deadlines zur Barrierefreiheit gelten?

EU-Mitgliedsstaaten

Für öffentliche Einrichtungen in der EU gilt die Richtlinie 2016/2102. Diese gibt folgende Deadlines vor:

  • Alle neuen Websites, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sollten der Richtlinie bereits entsprechen und über eine Konformitätserklärung zur digitalen Barrierefreiheit verfügen.
  • Alle alten Websites, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen der Richtlinie bis zum 23. September 2020 entsprechen.
  • Alle mobilen Anwendungen (Apps) müssen der Richtlinie bis zum 23. Juni 2021 entsprechen.

Weitere Fragen, u.a. bezüglich Ausnahmen und Bußgeldern, haben wir in unserem Handbuch FAQ zur EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Web für Sie zusammengefasst.

Zudem finden Sie weitere Informationen zu den länderspezifischen Besonderheiten für Deutschland und Österreich auf den jeweiligen offiziellen Webseiten.

Schweiz

Seit dem 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) im Zusammenhang mit der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) in der Schweiz in Kraft. Nach Art. 10 BehiV müssen digitale Angebote des Bundes so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen diese barrierefrei nutzen können. Die „P028 – Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten“ gelten für die zentrale Bundesverwaltung, die Bundeskanzlei empfiehlt jedoch den dezentralen Verwaltungseinheiten, die Richtlinie analog zu übernehmen. Diese Richtlinien basieren auf den WCAG-Richtlinien des W3C. Mehr Informationen finden Sie hier.

Privatwirtschaft

Für den privaten Sektor gibt es noch keine allgemeinen offiziellen Richtlinien, die in Kraft sind. Allerdings sollten Sie dies beachten:

  • Die EU hat 2019 die Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, den sogenannten „European Accessibility Act (EAA)“, verabschiedet. Diese Richtlinie muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und muss - abgesehen von Ausnahmen - ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden. Die betrifft selbstverständlich auch private Unternehmen.
  • Auch mehr und mehr Länder außerhalb der EU (wie etwa Kanada oder Norwegen) beginnen, eigene Gesetze zur Umsetzung von Barrierefreiheit für private Unternehmen festzulegen. Viele bestehende Regierungsverordnungen auf der ganzen Welt nutzen die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 oder 2.1 Stufe AA als Standardanforderungen für digitale Barrierefreiheit. Anstatt darauf zu warten, dass Ihr Land Ihnen Fristen auferlegt, sollten Sie jetzt schon damit beginnen, sich mit den WCAG 2.1 vertraut zu machen.

Was sind WCAG-Richtlinien und wer legt sie fest?

Das W3C ist die Organisation, die das Internet standardisiert. Die W3C-Arbeitsgruppe Web Accessibility Initiative (WAI) übernimmt dabei die Entwicklung und Zusammenstellung von Richtlinien für einwandfreie Web-Barrierefreiheit. Diese global anerkannten Regeln werden Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) genannt. Deren Einhaltung stellt sicher, dass die meisten Benutzeragenten (zum Beispiel Webbrowser und Hilfstechnologien) den Inhalt einzelner Seiten auf einheitliche Art interpretieren können.

Die WCAG 1.0 wurden 1999 erstmalig eingeführt. Im Dezember 2008 folgte die Version 2.0. Version 2.1 wurde im Juni 2018 veröffentlicht. Die Hauptbeiträge zu den WCAG 2.1 stammen von der Mobile Accessibility Task Force, der Cognitive and Learning Disabilities Accessibility Task Force, der Low Vision Task Force sowie aus öffentlichen Anregungen.

Die WCAG 2.1 sind in vier Grundprinzipien unterteilt: „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“. Jedes dieser Prinzipien ist in Richtlinien aufgegliedert, unter welchen sich passende Erfolgskriterien finden lassen, die Aufschluss über die Einhaltung der jeweiligen Richtlinie geben. Diese Erfolgskriterien werden weltweit oftmals als Compliance-Anforderungen verwendet. Sie sind in drei Stufen eingeteilt: A, AA und AAA. Stufe-A-Kriterien betreffen die größte Anzahl potenzieller Benutzer und haben die stärksten Auswirkungen. In den meisten Ländern sollten Websites der Stufe AA entsprechen, da somit die Barrierefreiheit-Anforderungen der ersten beiden Stufen vereint werden können. Eine vollständige Einhaltung der Kriterien von Stufe AAA ist schwierig. Diese Kriterien betreffen die geringste Anzahl von Benutzern und haben die geringsten Auswirkungen.

Wer in meiner Organisation sollte sich um Barrierefreiheit kümmern?

Digitale Barrierefreiheit ist kein Projekt für nur eine Person, sondern die gesamte Organisation sollte dahinter stehen. Um Ihren digitalen Auftritt effektiv und langfristig barrierefrei zu gestalten, sollten Sie eine Arbeitsgruppe gründen, bestehend aus:

  • Webentwicklung: Sie benötigen eine Person in Ihrem Team, die für Webentwicklung und technische Aspekte zuständig ist, vorhandenen Code prüft und neuen Code gemäß den Standards für digitale Barrierefreiheit einführt.
  • Design: Ein Experte für visuelles Design und UX ist wichtig, um allen Besuchern Ihrer Website das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten.
  • Online-Redakteure: Sie benötigen einen Content-Autoren, der für die Erstellung von barrierefreien Inhalten verantwortlich ist. Erfahrene Autoren finden das ideale Gleichgewicht aus klarem, Screenreader-freundlichem Beschreibungstext und kreativen Inhalten, die Ihre Zielgruppe ansprechen.
  • Qualitätssicherung: Vor der Veröffentlichung einer Webseite sollte sie von einer für Qualitätssicherung zuständigen Person und/oder mithilfe eines Qualitätssicherungs-Tools geprüft werden. Die verantwortliche Person wird Ihre Website außerdem regelmäßigen Barrierefreiheits-Tests und Benutzertests unterziehen.
  • Recht: Eine Person mit Kenntnis der aktuellen Gesetze zur Barrierefreiheit im Web und der entsprechenden rechtlichen Dokumente ist essentiell, damit Ihr Team Fehltritte und potenzielle Sanktionen vermeiden kann.
  • Neben diesen Teammitgliedern, die alle alltäglichen Aufgaben übernehmen, sollten Sie außerdem jemanden aus dem Führungsbereich mit der Unterstützung der Arbeit Ihres Teams betrauen. Diese Person kann bei wichtigen Präsentationen eine Schlüsselfunktion einnehmen und das Engagement Ihrer Einrichtung für digitale Barrierefreiheit stärken.

Wie wird digitale Barrierefreiheit getestet?

Lesen Sie mehr zu Barrierefreiheitstests in unserem Blogbeitrag zum Thema „Alles, was Sie zu manuellen, automatisierten und hybriden Barrierefreiheits-Tests wissen müssen“.